Unser Leitbild
Pädagogisches Leitbild des Immanuel-Kant-Gymnasiums
„Gemeinsam Lernen – gemeinsam Leben“
Am Immanuel-Kant-Gymnasium verfolgen wir ein umfassendes pädagogisches Leitbild. Unser Anspruch ist es, jungen Menschen eine fundierte, zukunftsorientierte und wertebasierte Bildung zu ermöglichen.
Unsere Schule versteht sich als Lern- und Lebensraum, in dem Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten entdecken, entfalten und durch eigenes Zutun vertiefen können. Ganzheitliche Bildung bedeutet für uns auch, Werte wie Takt, Urteilskraft, Aufgeschlossenheit, Respekt und Eigenverantwortung zu vermitteln. Unser Ziel ist es, Urteilsfähigkeit im Sinne des Kantischen Aufklärungsgedankens zu entwickeln – also den Mut und die Fähigkeit, sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Wir fördern die Selbstverwirklichung in sozialer Verantwortung als Ausdruck einer reflektierten und gelebten Mündigkeit.
Wir legen großen Wert auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern als gleichwertige Erziehungspartner in einer gemeinsamen Bildungs- und Wertegemeinschaft. Wertschätzung, Vertrauen und das Streben nach Bildung verbinden Schule und Elternhaus.
Unser Unterricht ist kompetenzorientiert, sprachsensibel und auf individuelle Förderung ausgelegt. In den Fächern Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen, Natur- und Gesellschaftswissenschaften sowie im musisch-künstlerischen und sportlichen Bereich bieten wir ein breites und anspruchsvolles Bildungsangebot.
Unser Schulgelände und unsere Räume sind modern, freundlich und lernförderlich gestaltet. Neben hervorragender digitaler Ausstattung und exzellenten Fachräumen fördern großzügige Außenanlagen, Sportstätten und Ruhezonen die ganzheitliche Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler.
Bewusst verzichtet das Immanuel-Kant-Gymnasium auf ein eng gefasstes Schulprofil, um eine größtmögliche Offenheit für individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, fachliche Vielfalt und kreative Freiräume zu wahren. Damit stellen wir sicher, dass alle Talente und Interessen gleichermaßen gefördert und wertgeschätzt werden können.
Im Sinne einer MINT-freundlichen Schule fördern wir naturwissenschaftlich-technisches Denken und praktisches Arbeiten besonders intensiv.
Als Europaschule fördern wir aktiv das Bewusstsein für europäische Werte wie Demokratie, Menschenrechte und kulturelle Vielfalt. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen zu mündigen, weltoffenen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern Europas heranwachsen. Interkulturelle Kompetenz, Mehrsprachigkeit und internationale Zusammenarbeit werden gezielt gestärkt. In diesem Rahmen bieten wir die Möglichkeit, international anerkannte Sprachzertifikate wie DELF (Französisch), DELE (Spanisch) und Cambridge (Englisch) zu erwerben.
Wir sind stolz darauf, das Label „Digitale Schule“ zu tragen. Dies unterstreicht unser Engagement für innovative Bildungsansätze und die systematische Förderung digitaler Kompetenzen im Unterricht und Schulalltag.
An unserer Schule begreifen wir Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir sehen es als unsere Verantwortung, einen wichtigen Beitrag zu leisten, indem wir einschränkende Stereotype vermeiden und aktiv abbauen. Jede lernende Person wird unabhängig von ihrem Geschlecht individuell und bestmöglich gefördert, um ihre persönlichen Stärken zu entfalten. Die Förderung von Kompetenzen im Bereich Gleichstellung ist ein zentraler Bestandteil unseres schulischen Konzepts. Wir setzen uns gezielt für Präventions- und Interventionsarbeit gegen Diskriminierung ein, um eine Lernumgebung zu schaffen, die von Respekt, Wertschätzung und Chancengleichheit geprägt ist. So gestalten wir Schule als einen Ort der Vielfalt, der alle Lernenden auf ihrem individuellen Weg begleitet und unterstützt.
Am Immanuel-Kant-Gymnasium gestalten wir Schule mit Geist, Herz und Anspruch – damit junge Menschen gestärkt, gebildet und selbstbestimmt ihren Weg in die Zukunft gehen können.
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums im Jahr 2019 haben Schülerinnen und Schüler mit großem Engagement einen Imagefilm über das Immanuel-Kant-Gymnasium erstellt. Der Film gibt lebendige Einblicke in unser Schulleben und unser Leitbild. Hier geht’s zum Film: Imagefilm IKG Heiligenhaus (YouTube)
Immanuel-Kant-Gymnasium Heiligenhaus
O R D N U N G
FÜR DIE SCHULGEMEINSCHAFT
Im Immanuel-Kant-Gymnasium verbringen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Sekretärinnen und Sekretäre einen beträchtlichen Teil des Lebens miteinander. Gemeinsam trägt daher die Schulgemeinde dazu bei, diesen Lern- und Lebensraum angenehm und lebendig zu gestalten. Dies kann nur gelingen, wenn alle daran mitwirken, verabredete Regeln einhalten und selbst Verantwortung übernehmen. Deshalb haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Lehrerkollegium unsere Schulordnung beraten und beschlossen.
Alle am Schulleben Beteiligten erleben das Immanuel-Kant-Gymnasium als ihre gemeinsame Schule gemäß dem Leitgedanken:
GEMEINSAM LERNEN
GEMEINSAM LEBEN
- Grundsätze
1.1 Ein freundlicher und rücksichtsvoller Umgang ist die Grundlage für ein gutes Schulklima. Das bedeutet, dass wir uns grundsätzlich höflich und respektvoll begegnen. Dazu gehört der gesellschaftliche Brauch, sich gegenseitig zu grüßen. Aufmerksames Zuhören zeigt den Respekt vor anderen Meinungen. Die aktive Mitwirkung an einem positiven Schulklima, insbesondere durch ein faires und wertschätzendes Verhalten, wollen wir besonders fördern und anerkennen. Wenn jemand belästigt oder bedroht wird, helfen wir und melden den Vorfall. Wegschauen bedeutet, dass man mit der Bedrohung und der Gewalt einverstanden ist.
1.2 Die Wertschätzung gegenüber der Lerngemeinschaft wird auch durch das pflegliche Behandeln der Lernmittel sowie der schulischen Räume und ihrer Einrichtung sichtbar.
1.3 Umweltbewusstes Handeln durch Müllvermeidung, Einsparung von Energie und Wasser und die eigenen Beiträge zu Aufrechterhaltung der allgemeinen Sauberkeit zeigen die Bereitschaft jedes Mitglieds der Schulgemeinde, selbst Verantwortung zu übernehmen für das Lebensumfeld Schule. So gehört Müll grundsätzlich in den Mülleimer.
1.4 Die Schule ist ein Raum der persönlichen Kommunikation. Deshalb ist die private Nutzung digitaler Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit verboten. Sie haben ausgeschaltet in der Tasche zu bleiben. Nur nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft darf das Handy benutzt werden. Für Benachrichtigungen im Notfall steht das Sekretariat zur Verfügung. Ausnahmeregelungen gelten nur für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Diese dürfen in ihren Aufenthaltsbereichen digitale Endgeräte privat nutzen.
1.5 Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt, ebenso sind Alkohol, Drogen sowie Waffen bzw. Waffenattrappen verboten.
1.6 Körperpflege und eine dem Schulalltag angemessene Kleidung sind Ausdruck der Achtung vor dem eigenen Körper und den Mitmenschen (z.B. keine Kappen oder Mützen im Schulgebäude, keine freizügige Kleidung). Darüber hinaus ist die Kleidung so zu wählen, dass sie frei von Aufdrucken ist, die diskriminieren oder Rassismus, Drogen sowie Gewalt verherrlichen.
1.7 Mit dem Verlassen des Schulgeländes nach dem Unterricht oder bei Schulveranstaltungen endet das verantwortungsbewusste Verhalten nicht. Das bedeutet beispielsweise, dass Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen und diese nicht gestört oder belästigt wird.
1.8 Die hier vereinbarten Verhaltensregeln gelten auch auf Klassenfahrten und Exkursionen.
1.9 Auch in den digitalen sozialen Netzwerken sowie innerhalb der digitalen Lern- und Kommunikationsplattformen der Schule erfolgt ein respektvoller Umgang, der frei von jeglicher Form der Beleidigung, Diskriminierung oder Gewaltverherrlichung ist.
- Verhalten auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
2.1 Auf dem Schulweg sollen sich alle verkehrsgerecht und rücksichtsvoll verhalten.
2.2 Fahrräder werden an den hierfür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
2.3 Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ist das Fahren mit Fahrrädern, Kickboards, Scootern und Ähnlichem nicht gestattet. Hier gilt dann grundsätzlich Helmpflicht.
2.4 Alle achten auf Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulhof, insbesondere in den Toiletten und Aufenthaltsräumen, auch wenn sie/er nicht der Verursacher der Unordnung war.
2.5 Beschädigungen am Schulgebäude und/oder Mobiliar sind unverzüglich zu melden.
2.6 Den ausgehängten Verhaltensgrundsätzen im Fall von Brand, Katastrophe oder Amoklauf ist Folge zu leisten.
- Regelungen für die Unterrichtszeit
3.1 Das Schulgebäude wird im Regelfall um 7.50 Uhr geöffnet.
3.2 Nach Öffnung des Schulgebäudes stehen die Klassenräume den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Die Klassen- und Fachräume werden von den Lehrerinnen und Lehrern rechtzeitig vor Beginn der Stunde geöffnet. Sollte zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrerin bzw. kein Lehrer eingetroffen sein, wird das von der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher im Sekretariat gemeldet.
3.3 Jede Schülerin und jeder Schüler informiert sich über eventuellen Vertretungsunterricht per WebUntis sowie über das digitale Schwarze Brett.
3.4 Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Sollte eine Schülerin/ein Schüler zu spät zum Unterricht erscheinen, entschuldigt sie/er sich und begründet ihre/seine Verspätung.
3.5 Wenn eine Schülerin/ein Schüler der Sekundarstufe I während des Vormittags krank wird, meldet sie/er sich im Sekretariat oder bei den Hausmeistern ab. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II melden sich im Krankheitsfalle per E-Mail beim Oberstufenbüro ab.
3.6 Schulunfälle sind grundsätzlich vor einer ärztlichen Behandlung im Sekretariat zu melden, spätestens am nächsten Schultag.
3.7 Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet. Nach Erlaubnis durch die Lehrerin/den Lehrer kann beim Trinken von dieser Regel abgewichen werden.
3.8 Jacken und Mäntel werden an den zu den Klassen- bzw. Fachräumen gehörenden Garderoben aufbewahrt.
3.9 Die Schließfächer müssen sachgerecht genutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass darin keine Lebensmittel verderben und keine feuchten Sportsachen aufbewahrt werden.
3.10 Für mitgeführte Wertgegenstände ist jede Schülerin/jeder Schüler selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung.
3.11 Nach Beendigung des Unterrichts sowie genehmigter außerunterrichtlicher Veranstaltungen wird das Verlassen des Schulgebäudes und Schulgeländes notwendig, da die Aufsicht endet.
- Regelungen für die Unterrichtsräume
4.1 Für die Klassenräume gelten folgende Grundsätze verbindlich:
4.1.1 Fensterbänke sind nicht als Ablageflächen gedacht. Es ist verboten, sich aus Fenstern hinauszulehnen oder auf den Fensterbänken zu sitzen. Fenster werden nur in Anwesenheit von Lehrerinnen/Lehrern weit geöffnet.
4.1.2 In den Regalen und Klassenschränken herrscht Ordnung.
4.1.3 Der Umgang mit Kreide sowie den Whiteboard-Stiften und den digitalen Stiften ist generell der Lehrerin/dem Lehrer vorbehalten (kein Wurfgeschoss, kein Vollkritzeln der Tafeln).
4.1.4 Der Tafeldienst sorgt dafür, dass zum Stundenbeginn die Tafel geputzt und Kreide vorhanden ist. In Unterrichtsräumen mit einer digitalen Tafel sorgt der Tafeldienst dafür, dass zum Stundenbeginn die Whiteboard-Flächen gesäubert sind und die Whiteboard-Stifte sowie die digitalen Stifte bereitliegen. Nach jeder Unterrichtsstunde werden die digitalen Tafeln vom Tafeldienst ausgeschaltet und zugeklappt. Die digitalen Tafeln werden ausschließlich unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin benutzt.
4.1.5 Tische und Stühle sind Schuleigentum und müssen pfleglich behandelt werden. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
4.1.6 Nach der letzten Stunde werden alle Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, das Licht gelöscht und der Raum sauber verlassen.
4.1.7 Die Klassenräume werden von den Lehrerinnen/Lehrern unter der Berücksichtigung der Amokschließarmaturen geöffnet und geschlossen. Beim Verlassen des Klassenraums wird dieser stets abgeschlossen.
4.2 Die Fachräume (Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde, Kunst, Werken) sind von den Schülerinnen und Schülern sauber zu halten und ordentlich zu verlassen. Durch die Fachlehrerinnen/Fachlehrer angewiesene Ordnungsdienste helfen dabei. Die für die Fachräume ausgewiesenen Sondernutzungsregelungen und Sicherheitsvorschriften sind Bestandteil der vorliegenden Ordnung.
4.3 Die Nutzung der Sporthalle ist durch eine gesonderte Nutzungsordnung geregelt, diese ist Bestandteil der vorliegenden Ordnung.
- Regelungen für die Pausen
5.1 In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I von den Klassenräumen und Fachräumen unmittelbar und auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof.
5.2 Die für den Unterstufen- und Mittelstufenhof vorgesehenen Spiel- und Sportbereiche und -geräte werden nur von den entsprechenden Jahrgangsstufen benutzt.
5.3 Die Mensa ist in den Pausen kein Aufenthaltsbereich für Schülerinnen und Schüler der Sek. I.
5.4 Die Beete auf dem Schulgelände dienen nicht als Spielflächen.
5.5 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I ist das Verlassen des Schulgrundstücks während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht gestattet. In begründeten Ausnahmefällen wird eine schriftliche Erlaubnis eingeholt.
5.6 Schülerinnen und Schüler leisten den Anweisungen aller Aufsicht führenden Personen unmittelbar Folge.
5.7 Auf dem Schulhof sind alle Spiele möglich, bei denen Mitschülerinnen und Mitschüler nicht gefährdet und Gegenstände und Pflanzen nicht beschädigt werden.
5.8 Schneeballwerfen ist aufgrund der hohen Verletzungsgefahr verboten.
5.9 Nach dem ersten Klingeln gehen die Schülerinnen und Schüler zu den Klassen- bzw. Fachräumen zurück. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingeln.
5.10 Der Ordnungsdienst auf dem Schulhof wird von den Jahrgangsstufen 7 bis 10 abwechselnd durchgeführt.
5.11 Die Regenpause wird durch gesondertes Klingeln angezeigt. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dann im Gebäude. Sie verhalten sich in dieser Zeit diszipliniert und toben und rennen nicht durch das Gebäude. Türen sind eine besondere Gefahrenquelle, deswegen ist das Spielen hier verboten.
5.12 Die Pausen dienen der Erholung aller. Schülerinnen und Schüler kommen, möglichst ohne Begleitung von Mitschülerinnen und Mitschülern, nur bei wichtigen Anliegen zum Lehrerzimmer sowie zum Sekretariat.
- Regelungen für die Mensa (Sekundarstufe I)
6.1 Während der Essenszeiten (Montag bis Donnerstag, 13:00-14:00 Uhr) ist die Mensa kein Aufenthaltsbereich für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
6.2 Das Essen soll als positives Gemeinschaftserlebnis erfahren werden und der Erholung in ruhiger Atmosphäre dienen. Deshalb gelten hier folgende Regeln:
6.2.1 Das Essen wird im Sitzen eingenommen. Jeder achtet auf die Einhaltung von Tischkultur.
6.2.2 Nach dem Essen wird der Essplatz sauber verlassen und das Geschirr in die dafür vorgesehenen Ablagen eingestellt.
6.3 Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Essensausgabe ist Folge zu leisten.
- Regelungen für die Cafeteria
7.1 Die Cafeteria ist von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
7.2 Die Cafeteria ist ein Ort der Begegnung und Kommunikation. Lautes Rufen, Schreien und Herumtoben sind zu vermeiden.
Alle sind für die Sauberkeit der Räume verantwortlich.
7.3 Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme beim Anstellen in der Schlange am Kioskfenster oder am Tresen in der Cafeteria sind allgemeine Gebote der Höflichkeit und dienen der reibungslosen Ausgabe der Speisen und Getränke.
7.4 Es ist selbstverständlich, dass zu Boden gefallene Servietten, Speisereste o.ä. sofort aufgehoben und in den Mülleimern entsorgt werden. Dies gilt auch für den Schulhof und insbesondere für den Bereich vor dem Kioskfenster.
7.5 Wird das Essen im Sitzen eingenommen, achtet jeder auf die Einhaltung von Tischkultur. Nach dem Essen wird der Essplatz sauber verlassen.
7.6 Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cafeteria und der aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer ist Folge zu leisten.
Bei der Abfassung dieser Ordnung sind Bedingungen der Versicherung (Unfallkasse NRW), Auflagen des Schulrechts (Schulgesetz NRW), aber auch die räumlichen Gegebenheiten der Schule berücksichtigt.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung halten wir uns an die im Schulgesetz NRW vorgesehen erzieherischen Maßnahmen.
Mit Aufnahme an unserer Schule erhält jede Schülerin und jeder Schüler ein Exemplar dieser Schulordnung. Sie wird im Unterricht besprochen und gehört zu unseren schulischen Unterlagen. Durch ihre Unterschrift bestätigen die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern die Kenntnisnahme dieser Regelungen.
Diese Schulordnung wurde durch die Schulkonferenz am 09.03.2022 beschlossen und tritt am 10.08.2022 in Kraft und wurde am 20.06.2025 aktualisiert.
Liebe Eltern,
damit ein harmonisches Miteinander am IKG gelingt, sind wir auf eine konstruktive Zusammenarbeit und auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Erziehungsberechtigten: Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für
✓ regelmäßigen Schulbesuch,
✓ pünktliches Erscheinen zum Unterricht.
1. Krankmeldungen und Beurlaubungen
Ihr Kind ist krank und kann nicht zur Schule kommen?
✓ Krankmeldungen bis 07:30 Uhr per E-Mail an die Klassenleitungsteams und an die Fachlehrkraft der ersten Unterrichtsstunde und an
verwaltung@gymnasium-heiligenhaus.de
✓ Damit ist das Fehlen Ihres Kindes für diesen Tag entschuldigt.
Die Krankheit dauert mehrere Tage?
✓ weitere tägliche Krankmeldungen an die Klassenleitungsteams, die Fachlehrer der ersten Stunden und die Verwaltung
Ihr Kind hat einen nicht verschiebbaren Termin zur Unterrichtszeiten?
✓ Antrag auf Beurlaubung sieben Tage vor dem Termin schriftlich im Schulplaner oder per Mail bei den Klassenleitungsteams bzw. der
Jahrgangsstufenleitung
✓ Abgabe der Bescheinigung über den Arztbesuch im Anschluss beim Klassenlehrerteam bzw. der Jahrgangsstufenleitung
Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund für ein oder zwei Tage? / Bsp. Familienfeiern, religiöse Feiern, Sportveranstaltungen
✓ Antrag auf Beurlaubung sieben Tage vor dem Termin schriftlich im Schulplaner oder per Mail bei den Klassenleitungsteams bzw. der
Jahrgangsstufenleitung
Unterrichtsbefreiung für einzelne Stunden oder Tage vor bzw. nach Ferien oder einem verlängerten Wochenende?
✓ Antrag auf Beurlaubung sieben Tage vor dem Termin per Mail oder schriftlich bei der Schulleitung (ggf. mit der Bestätigung des Vereins)
Unterrichtsbefreiung für mehr als zwei Tage? (Kuraufenthalt, …)
✓ Antrag auf Beurlaubung drei Wochen vor dem Termin per Mail oder schriftlich bei der Schulleitung (ggf. mit der Bestätigung der Krankenkasse)
Bitte beachten Sie, dass unentschuldigtes Fehlen als Verletzung der Schulpflicht gewertet und auf dem Zeugnis vermerkt wird.
2. Kommunikation
Kommunikation und Erreichbarkeit ✓ Beachten Sie bei Anliegen oder Sorgen den „Wegweiser Kommunikation“
✓ Kontaktieren Sie die Lehrkräfte per E-Mail.
✓ Teams dient lediglich der Kommunikation zwischen den Lehrkräften und der Schülerschaft.
✓ Prüfen Sie die Notwendigkeit Ihrer E-Mail, bevor Sie diese versenden, und setzen Sie nicht voraus, dass Ihr Anliegen umgehend behandelt wird. Das Kerngeschäft der Lehrkräfte ist die Planung, Durchführung und Nacharbeitung von Unterricht. Die Bearbeitung zahlreicher Elternanfragen geht auf Kosten unseres Kerngeschäfts.
✓ Trauen Sie Ihrem Kind zu, Fragen und Anliegen mit den Lehrkräften in der Schule oder mit Mitschülern selbst zu klären.
3. Medienerziehung
Medienerziehung
✓ Die Medienerziehung fängt zu Hause an. Sie als Eltern können Ihre Erziehungspflicht in diesem Bereich nicht an die Schule abgeben.
✓ Auf unsere Schulgelände herrscht absolutes Handyverbot (mit Ausnahme spezieller Unterrichtssituationen und Aufenthaltsbereiche für die Oberstufe).
✓ Thematisieren Sie die Nutzung von Chats und Apps mit Ihrem Kind. Es erfolgt von Seiten der Schule keine Kontrolle von Klassenchats und Nachrichtenaustausch (z. B. über WhatsApp).
✓ Die Erfahrung zeigt, dass viele Kinder die Gefahren des Internets nicht erkennen und unvorsichtig sind (z.B.: Umgang mit persönlichen Daten, Kontakt mit rassistischem / kinderpornografischem Material).
✓ Tragen Sie unsere disziplinarischen Maßnahmen mit, wenn Ihr Kind gegen die in der Schule geltenden Regeln verstößt, z. Bsp. wenn Ihr Kind aufgrund eines Regelverstoßes das Handy abgeben muss.
Die Kennzeichnung des Merkblatts für Erziehungsberechtigte wird auf Seite 23 gegengezeichnet.
Informationen des Kreisgesundheitsamtes zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums,
das Kreisgesundheitsamt hat den Schulen ein Informationsschreiben hinsichtlich meldepflichtiger Infektionskrankheiten zukommen lassen, welches wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben.
Außerdem bitten wir Sie, Ihr Kind zu Hause zu lassen, wenn es erkrankt ist! Bitte schicken Sie es erst wieder zum Unterricht, wenn es vollständig genesen ist.
Der gut gemeinte Vorschlag „wir versuchen es erst einmal“, zeugt sicherlich von gutem Willen, ist aber in der Ausführung für alle Beteiligten – insbesondere für Ihr Kind – nicht sinnvoll.
Zum Schutz Ihres eigenen Kindes, der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Lehrkräfte und Sekretärinnen lassen Sie Ihr Kind bitte im Krankheitsfall von vornherein zu Hause.
Es ist nicht möglich, im erkrankten Zustand, nur für eine Klassenarbeit/einen Test in die Schule zu kommen. Ebenso ist es nicht möglich, nur an einzelnen Unterrichtsstunden teilzunehmen.
Vielen Dank.
Berschick, Schulleiterin; Dr. Galle, Sicherheitsbeauftragter