Fehlzeiten und Entschuldigungen - FAQ

Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen am Unterrichtsbesuch gehindert wird.

Für diesen Fall gibt es eine Entschuldigungspraxis, über die Sie hier weitere Informationen erhalten.

Sekundarstufe I - Klasse 5-9

Wie ist das Vorgehen bei einer Fehlzeit aufgrund einer unvorhersehbaren Erkrankung?

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Grundsätzlich muss eine Entschuldigung per Mail an verwaltung@gymnasium-heiligenhaus.de sowie an die Klassenleitung am selben Tag, bis 8:30 Uhr, erfolgen.

Bitte sehen Sie von einer telefonischen Abmeldung ab!

 

Entschuldigungsverfahren:

  • Eine schriftliche Entschuldigung für Fehlzeiten muss den Schülerinnen/den Schülern von den Eltern am ersten Tag, an dem sie wieder am Unterricht teilnehmen, mitgegeben werden.
    Alle Angaben zur Fehlzeit müssen im Entschuldigungsformular des IKG-Planer (siehe Randspalte) eingetragen werden.
    Liegt innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht teilnimmt, keine Entschuldigung vor, werden die versäumten Stunden als nicht entschuldigt gewertet. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann bei Fehlzeiten von der Schule ein Attest der Hausärztin/des Hausarztes angefordert werden.
  • Stunden, in denen die Schülerin/der Schüler durch eigenes Verschulden gefehlt hat, können nicht entschuldigt werden.
  • Nicht entschuldigte Fehlstunden werden - wie entschuldigte - zunächst im Klassenbuch gekennzeichnet. Sie werden später auch als solche auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Wie beurlaube ich mein Kind aufgrund einer vorhersehbaren Fehlzeit (z.B. bei einem Arzttermin)?

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Beurlaubungen bis zu 2 Tagen sind mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in schriftlicher Form zu beantragen.

Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind ebenfalls mindestens eine Woche im Voraus schriftlich (formlos) über die Schulleitung (verwaltung@gymnasium-heiligenhaus.de) zu beantragen.

 

Weitere Bestimmungen:

  • Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor oder nach den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen sind lt. Schulgesetz NRW leider nicht möglich.
  • Bei einem Schulversäumnis im Zusammenhang mit den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen geht man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte Zweifel am Vorliegen gesundheitlicher Gründe für dieses Schulversäumnis vorliegen. Somit ist hier ein ärztliches Attest immer zwingend erforderlich.
  • Genehmigte Beurlaubungen werden von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer als entschuldigte Fehlstunden im Klassenbuch dokumentiert.

Sekundarstufe II - Oberstufe

Wie ist das Vorgehen bei einer Fehlzeit aufgrund einer unvorhersehbaren Erkrankung?

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Hierbei handelt es sich in der Regel um Erkrankungen. Alle unvorhersehbaren Unterrichtsversäumnisse werden gemäß des nachfolgend beschriebenen Entschuldigungsverfahrens entschuldigt.
Am ersten Tag der Erkrankung ist der Schule das Fehlen bis 08:30 Uhr per E-Mail
(krank-oberstufe@gymnasium-heiligenhaus.de) mitzuteilen.

Bitte sehen Sie von einer telefonischen Abmeldung (Ausnahme: Prüfung im Abiturverfahren) ab!

 

Weitere Bestimmungen:

  • Alle vom Schüler /der Schülerin nicht zu vertretenden Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlstunden aufgeführt.
  • Wird aufgrund der Felzeit eine Klausur oder mündliche Prüfung versäumt, ist ein ärztliches Attest unverzüglich nach Wiederaufnahme des Unterrichts im Oberstufenbüro vorzulegen.
  • Bei Fehlzeiten unmittelbar vor bzw. nach Ferien- oder Feiertagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Atteste, die Sportunfähigkeit für einen längeren Zeitraum bescheinigen, sind in jedem Fall zunächst dem Beratungslehrer und dann beim Sportlehrer vorzulegen.

Wie beurlaube ich mein Kind aufgrund einer vorhersehbaren Fehlzeit (z.B. bei einem Arzttermin)?

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Bei vorhersehbaren kürzeren Fehlzeiten (bis zu 2 Tagen) wie z. B. Familienangelegenheiten, Eignungstest, Arztbesuch, Sportveranstaltungen, Führerscheinprüfungen muss so früh wie möglich, in der Regel eine Woche vor Beginn des Versäumnisses, beim Beratungslehrer eine Beurlaubung schriftlich (formlos) beantragt werden.
Darüber hinausgehende Beurlaubungen sind ebenfalls mindestens eine Woche im Voraus über die Schulleitung zu beantragen.

 

Weitere Bestimmungen:

  • Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor oder nach den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen sind lt. Schulgesetz NRW leider nicht möglich. Bei einem Schulversäumnis im Zusammenhang mit den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen geht man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte Zweifel am Vorliegen gesundheitlicher Gründe für dieses Schulversäumnis vorliegen. Somit ist hier ein ärztliches Attest immer zwingend erforderlich. 
  • Genehmigte Beurlaubungen werden von den Kurslehrern als entschuldigte Fehlstunden dokumentiert.

Wie werden Fehlzeiten im IKG-Timer entschuldigt?

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Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Entschuldigungsheft im IKG-Timer (siehe Randspalte) ordnungsgemäß zu führen. In diesem Entschuldigungsheft werden alle Unterrichtsversäumnisse aufgeführt.

Folgende Daten werden dabei eingetragen: Nummerierung (1-14), Fehltage, Summe der Fehlstunden, ggf. versäumte Klausur (unter Angabe des Faches), Begründung, Auflistung der versäumten Fächer und Summe der versäumten Stunden.
Für jede Fehlzeit (ob Schulstunde, Schultag oder mehrere Tage) wird eine neue Seite des Entschuldigungsheftes vollständig ausgefüllt. Die Entschuldigung ist von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen, volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen die Entschuldigung selber mit ihrer Unterschrift quittieren.

Die Entschuldigung ist innerhalb von 3 Schultagen von einem Beratungslehrer abzeichnen zu lassen und ist unverzüglich den jeweiligen Fachlehrern vorzulegen (Ausschlussfrist!).

Wenn keine abgezeichnete Entschuldigung vorgewiesen wird, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. Unentschuldigte Stunden werden auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Da die Schüler ggf. den Nachweis über Entschuldigungen bringen müssen, dient das sorgfältige und ordnungsgemäße Führen des Entschuldigungsheftes auch der eigenen Absicherung. Nach Rücksprache erhalten Schülerinnen und Schüler vom Oberstufenteam bei Abgabe oder Verlust des Timers gegen einen neuen Timer bzw. einen weiteren Vordruck.

Was muss bei Fehlzeiten noch beachtet werden?

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  • Sind - laut der Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) - Leistungen in einem Fach aus vom Schüler oder der Schülerin zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die Einzelleistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet (§13).
  • Bei häufigem entschuldigten Fehlen kann die Fachlehrkraft im Einvernehmen mit der
    Schulleitung den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen.
  • Fehlzeiten aus schulinternen Gründen (z.B. Klausuren, Exkursionen, Schulveranstaltungen, SV-Sitzungen, etc.) brauchen nicht im Entschuldigungsheft eingetragen zu werden. Die Fachlehrer sind aber darauf hinzuweisen, dass diese Fehlstunden auch entsprechend verbucht und nicht als Fehlstunden auf den Zeugnissen erscheinen.